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Veröffentlichung in der Zeitschrift "DEMO" Nr. 5Zukunft der Jobcenter sichern/Erfolgreiche Betreuung aus einer Hand muss fortgeführt werdenWenn es eine sinnvolle und erfolgreiche Sozialreform gab, dann die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. Die Beseitigung von Ungleichbehandlung der Langzeitarbeitslosen in unterschiedlich ausgestalteten Leistungssystemen, die ständige Verschiebung zwischen den sozialen Sicherungssystemen und föderalen Ebenen war eine der größten Fehlsteuerungen. Deshalb darf es auch kein Zurück in getrennte Leistungssysteme geben. Den Bürgerinnen und Bürgern sind getrennte Leistungsbescheide, doppelte Bürokratie und unabgestimmte Fördersysteme nicht mehr zuzumuten, nachdem nachgewiesen wurde, dass es besser geht.

Die örtlich beeindruckenden Erfolge in der Integration von jungen Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt und der deutliche Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit durch die Arbeitsgemeinschaften belegen eindrucksvoll, dass die Betreuung aus einer Hand erfolgreich ist. Lag die Zahl bei der Jugendarbeitslosigkeit vor der Reform in Mannheim regelmäßig zwischen 8 und 11 %, so betrug sie im März 2009 noch 0,4 %. Bei den Langzeitarbeitslosen konnte fast jeder Zweite in den Arbeitsmarkt integriert werden. Dabei sind die Erfolge dort am deutlichsten, wo es gelungen ist, einen örtlichen Handlungsspielraum weitgehend auszunutzen und in pragmatischer Weise zentrale Vorgaben lokal zu gestalten. Das spricht für dezentrale Verantwortung und Stärkung der kommunalen Mitgestaltung. Komplexe Systeme wie die Grundsicherung für Arbeitsuchende sind alleine mit einer zentralen Steuerung nicht ausreichend entwicklungsfähig. Nur dezentral können sie sich an lokale Besonderheiten anpassen und lassen die Entwicklung neuer Ideen und Strategien zu. Isolierte, ohne Bezug zu den sozialen Unterstützungsleistungen gestaltete Arbeitsmarktpolitik kann insbesondere den Anforderungen an die Integration schwieriger Gruppen nicht gerecht werden. Sie ist darüber hinaus örtlich zu verzahnen mit kommunaler Wirtschaftsförderung, Jugendhilfe, Bildungsinnovationen und mit der örtlichen Wohnungspolitik. Nur mit einem systemischen Ansatz, der die benannten Teilbereiche in eine Gesamtstrategie einbindet, lässt sich die große Aufgabe – die Beseitigung der Langzeit- und Jugendarbeitslosigkeit – erfolgreich angehen.

Für die Politik erwächst hieraus der unbedingte Auftrag, die Arbeitsgemeinschaften der Grundsicherungsträger nicht zu destabilisieren, sondern vielmehr zukunftssicher zu machen. Dies gilt ganz besonders in der gegenwärtigen Wirtschaftslage, in der die Finanz- und Wirtschaftskrise nun mit voller Wucht auch auf den Arbeitsmarkt durchschlägt und die Gefahr einer mehrjährigen Rezession besteht.

Der Bund sollte die Chance nutzen, die Kommunen als verlässlichen und kompetenten Partner weiterhin in Gestaltung und Verantwortung mit einzubeziehen. Dies kann nicht schwer fallen, wenn man berücksichtigt, dass die Kommunen für die identischen Zielgruppen der Jugend- und Langzeitarbeitslosen ungleich höhere Summen verausgaben, als der Anteil an den Kosten der Unterkunft für die Bezieher von Leistungen nach dem SGB II ausmacht. Gäbe es ein personenbezogenes Budget für die Summe aller auf den oder die Einzelne entfallenden sozialen Ausgaben, so würde der wahre Anteil der Kommunen sichtbar und die Diskussion über die Relation zwischen dem Aufwand der Bundesagentur für Arbeit an den Ausgaben für die Leistungen nach dem SGB II und dem Aufwand der Kommunen würde sich erübrigen.

Der von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz und den Ministerpräsidenten von Nordrhein-
Westfalen und Rheinland-Pfalz erarbeitete Kompromiss zur Sicherung der Jobcenter bzw. Arbeitsgemeinschaften ist in seiner Grundkonstruktion ein Organisationsmodell zur örtlichen Zusammenarbeit zwischen Kommunen und den Agenturen für Arbeit. Dem Kompromissvorschlag ging ein einjähriger intensiver Diskussionsprozess in Fachverwaltung und Gremien voraus (Arbeits- und Sozialministerkonferenz, Bund-Länder-Arbeitsgruppe, u.a.), an dessen Ende Einigkeit erzielt wurde. Es ist unverständlich und inakzeptabel, dass die CDU-Fraktion des Deutschen Bundestages dem Gesetzentwurf nicht die Chance einer breiten Diskussion im Rahmen des ordnungsgemäßen parlamentarischen Verfahrens gegeben hat, so dass die breite Öffentlichkeit um die transparente Darstellung und die Diskussion der Ergebnisse der Fachverwaltung gebracht wurde. Dies wiegt umso schwerer, als es bei der Diskussion um die Neuorganisation der Grundsicherungsträger um nichts Geringeres als die zukünftige Stabilität eines Fördersystems für sieben Millionen Menschen geht.

Die Implementierung der Reform von Arbeitslosen- und Sozialhilfe war eine herausragende Aufbauleistung von 50.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Arbeits- und Sozialverwaltungen, die in einer gesellschaftlich aufgeheizten Atmosphäre im Jahre 2005 trotz unzureichender EDV und Infrastruktur mit hohem persönlichem Einsatz die ununterbrochene Gewährung der sozialen Transferleistungen für die Bürgerinnen und Bürger sicherstellten. Die Mitarbeiterschaft nun erneut mit einer beruflichen Ungewissheit auf 2011 hin zu belasten, ist ein weiteres, unnötiges Risiko für die Stabilität des Fördersystems. Wir müssen darauf setzen, dass die Bundespolitik – gerade jetzt im Wahlkampf – zur Fortführung der Zusammenarbeit und Sicherung des kommunalen Einflusses bewegt werden kann.



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